Einkommensteuer | Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben (BMF)
Das BMF hat die zeitliche Anwendung des zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG verlängert ().
Hintergrund: Mehrjährige Kulturen sind Pflanzungen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern (z.B. Baumschulkulturen). Sie unterliegen der jährlichen Bestandsaufnahme und gehören zum Umlaufvermögen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist das Umlaufvermögen mit den Anschaffungs-, Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten. Mit dem nun veröffentlichten Schreiben soll die jährliche Bestandsaufnahme erleichtert werden. Damit kann die Bewertung des Umlaufvermögens nun im Wege der Schätzung eines Pflanzenbestandswerts erfolgen. Dabei sind die im genannten Grundsätze anzuwenden.
Das BMF verlängert die Anwendung:
Die Regelungen sind bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2022/2023 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2023 übereinstimmenden Wirtschaftsjahres weiterhin in ihrer bisherigen Fassung anzuwenden.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
BAAAH-96067