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BFH 21.06.1990 V R 97/84
Finanzgerichtsordnung; | Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 100 FGO)
Die Rspr., wonach die Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 100 Abs.1 Satz 4 FGO selbst dann statthaft ist, wenn sich der angegriffene Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung erledigt hat, gilt nach dem auch für die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten USt-Vorauszahlungsbescheids.