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Kommentierte Nachricht PiR 12/2021 S. 357

| Endorsement von IFRS 17 mit Ausnahmeregelung zu jährlichen Kohorten

Nach der Veröffentlichung von IFRS 17 im Mai 2017 und den zwischenzeitlichen Überarbeitungen aus Juni 2020 wurden beide Veröffentlichungen am in EU-Recht übernommen (Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am ). Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 sowie der Änderungen aus 2020 ist der . Bei der Bildung von Jahreskohorten (Anwendung von IFRS 17.22) gilt jedoch für EU-Anwender gem. EU-Verordnung eine optionale Ausnahmeregelung (Artikel 2 der EU-Verordnung). Auf diese Verträge entfallen gemäß den Erwägungsgründen der EU-Verordnung mehr als 70 % der insgesamt in der Union bestehenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen aus Lebensversicherungsverträgen. Die Vorgabe zur Bildung von Jahreskohorten auf solche Verträge bilde daher nicht immer ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhäl...

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Endorsement von IFRS 17 mit Ausnahmeregelung zu jährlichen Kohorten

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