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Vorsteuerabzug einer nicht unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft
Die Finanzverwaltung arbeitet mit aktuelle Rechtsprechungsgrundsätze rund um den Vorsteuerabzug einer nicht unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft in den UStAE ein. Hierbei besteht hinsichtlich einer Optionsausübung des § 9 UStG eines Unternehmers, welcher an eine nichtunternehmerische Gemeinschaft leistet, zumindest bisherige praktische Divergenz.
I. Hintergrund
Der entschieden, dass (nur) die unentgeltliche Überlassung eines in Bruchteilsgemeinschaft erworbenen Gegenstands an einen der Gemeinschafter weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinschaft begründet. Die Nutzung des Gegenstands durch die Miteigentümer (Gemeinschafter) erfolgt im Rahmen des § 743 Abs. 2 BGB. Dabei handelt es sich um ein originäres Nutzungsrecht, welches dem Gemeinschafter nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschs von der Gemeinschaft überlassen wird. Im Fall einer solchen, nicht selbst unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft sind bei dem Erwerb des Gegenstandes die einzelnen Gemeinschafter als Leistungsempfänger anzusehen. Sie können ohne Zwischenerwerb durch die Geme...