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StuB Nr. 23 vom Seite 968

Gesonderte und einheitliche Feststellung von Ehegatteneinkünften: Neuausrichtung beachten

StB Michael Seifert

Erfüllen mehrere Personen den Tatbestand der Einkunftserzielung in einer Gesellschaft oder Gemeinschaft, ist für jede Gesellschaft/Gemeinschaft grds. ein selbständiges gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren durchzuführen.

Besondere Bedeutung kommt der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Erbengemeinschaften oder vermögensverwaltenden Personengesellschaften zu. Für die Gesellschaft ist ein selbständiger Feststellungsbescheid zu erlassen und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft handelt ( Mellinghoff, in: Kirchhoff/Seer, EStG-Komm., § 21 Rz. 30, m. w. N.).

Praxishinweis

Von der Notwendigkeit, für jede Gesellschaft einen selbständigen Feststellungsbescheid zu erlassen, ist die Frage zu unterscheiden, ob dann, wenn eine Gesellschaft oder Gemeinschaft über mehrere Grundstücke und damit über mehrere Einkunftsquellen verfügt, die Einkünfte aus diesen Grundstücken in nur einem Bescheid einheitlich und gesondert festgestellt werden können (, NWB GAAAB-58952, BFH/NV 2005 S. 1737). Eine Zusammenschau auf der Ebene der Gewinnfeststell...

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