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OLG Hamm 19.05.2021 27 W 31/21, NWB 48/2021 S. 3514

HR | Versicherung des Geschäftsführers nach § 8 Abs. 3 GmbHG

Für die vom Geschäftsführer bei der Anmeldung der GmbH abzugebende Versicherung, dass keine Umstände vorliegen, die seiner Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 GmbHG entgegenstehen, ist eine Erklärung ausreichend, in der die einzelnen Straftatbestände ausdrücklich und über den Gesetzeswortlaut hinaus die amtlichen Bezeichnungen der jeweiligen Delikte genannt sind.

Anmerkung:

Durch die Abgabe der in § 8 Abs. 3 GmbHG vorgesehenen Versicherungen soll das Anmeldungs- und Prüfverfahren für das Registergericht erleichtert werden. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass das Gericht zur Überprüfung der Umstände, die einer Bestellung entgegenstehen, selbst Auskunft aus dem Zentralregister einholen muss. Vor dem Hintergrund dieses [i]Gehrmann, GmbH-Gründung, info-Center, NWB QAAAB-05667 Schutzzwecks hat der , NWB GAAAD-45642) die Erklärung für ausreichend befun...

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