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PiR Nr. 12 vom Seite 363

Bilanzierung von Muster- oder Vorführgegenständen

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die U AG betreibt eine Kette von Möbelhäusern. Unter anderem veräußert sie Küchen. Zu Präsentations- beziehungsweise Werbezwecken errichtet sie in ihren Filialen Musterküchen. Diverse Küchen sind am aufgebaut worden.

  • Die Anschaffungskosten betragen 60.000 €.

  • Für den Aufbau der Küchen durch eigenes Personal sind Kosten von 10.000 € angefallen.

  • Nach sechs Monaten sollen die Küchen als Ausstellungsstücke zu je 6.000 € veräußert werden.

  • Die Abbaukosten werden in Summe etwa 5.000 € betragen.

II. Fragestellung

Wie sind die Musterküchen zum zu bilanzieren?

III. Lösungshinweise

1. Anlage- oder Umlaufvermögen

Da die Wertberichtigungsregeln für Vorratsvermögen (IAS 2) sich grundlegend von denen für Sachanlagen (IAS 16 i. V. m. IAS 36) unterscheiden, ist nicht nur für Ausweiszwecke, sondern auch für die Bewertung zu klären, ob die Musterküchen Vorräte oder Anlagevermögen sind.

Nach der Definition von IAS 2.6(a) sind Vorräte Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden, nach IAS 2.8 umfasst dies insbesondere „zum Weiterverkauf erworbene Güter, wie beispielsweise von einem Einzelhändler zum Weiterverkauf erworbene Handelsgüter.“ Gegen eine Qualifizierung der Musterküchen als ...

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