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PiR Nr. 12 vom Seite 361

Bilanzierung von forgivable loans

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Seitens der öffentlichen Hand (government), also einer staatlichen Instanz, agierend auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene, besteht anlassbezogen das Interesse, Unternehmen öffentliche Zuwendungen (grants) zukommen zu lassen (IAS 20.3). Es lassen sich eine Vielzahl von Ausgestaltungen unterscheiden, allen gemein ist allerdings der Charakter einer (direkten) Hilfeleistung durch Transfer von Ressourcen als Ausgleich für die Einhaltung bestimmter Bedingungen. Der an das Vorliegen einer förderungswerten „Gegenleistung“ geknüpfte Transfer kann in bar, durch Aufrechnung, Forderungsverzicht, Gewährung eines unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehens erfolgen. Eine besondere Form der Unterstützung ist der forgivable loan (IAS 20.10), die seitens des Unternehmens zu erbringenden Leistungen bestehen in der Fortführung der Aktivitäten. Das Unternehmen erhält darlehensweise unmittelbar Zugang zu liquiden Mitteln, bei Erfüllung bestimmter Bedingungen entfällt die Pflicht zur Rückzahlung (etwa staatliche Darlehen, die aufgrund der Pandemie unter dem US CARES Act gewährt wurden). Ein forgivable loan kann verschiedene Elemente des Transfers von ...

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