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OLG Köln Beschluss v. - 7 U 1/21

Gesetze: § 9 CoronaSchVO NRW in der Fassung vom ; IfSG § 56; PolG NRW § 67; OBG NRW § 39

Leitsatz

Leitsatz:

Die Schließung eines Gewerbebetriebes (hier: Imbiss) auf Grundlage des § 9 CoronaSchVO NRW in der Fassung vom begründet keinen Entschädigungsanspruch gemäß § 56 Abs. 1 IfSG (analog).

Fundstelle(n):
NJW-RR 2021 S. 1536 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2021 S. 3515
IAAAH-95768

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OLG Köln, Beschluss v. 20.09.2021 - 7 U 1/21

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