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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb
(1) Erwirbt ein Stpfl. von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbstgenutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist. (2) Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht entgegen, wenn der Erwerber den Baufortschritt angemessen fördert (Bezug: § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG).
(1) Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG steuerfrei ist der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück i. S. des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch Kinder i. S. der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbene...