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Umsatzsteuer | Entfallen des unberechtigten Steuerausweises
(1) Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gem. § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das FA zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim FA oder den einer Rechnungsberichtigung kommt es nicht an. (2) Bei der Zustimmung des FA nach § 14c Abs. 2 Satz 5 UStG handelt es sich nicht um einen Grundlagenbescheid (Bezug: § 14c Abs. 2 UStG; Art. 203 MwStSystRL).
Der nach den § 14 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG geschuldete Steuerbetrag kann gem. § 14c Abs. 2 Satz 3 UStG berichtigt werden, soweit die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist. Die Gefährdung des Steueraufkommens ist beseitigt, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der Rechnung nicht durchgeführt oder die gelte...