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Umsatzsteuer | Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b UStG
Das BMF hat zur Erfüllung der umsatzsteuerlichen Anforderungen bei elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen Stellung genommen und den UStAE angepasst ( :001, NWB LAAAH-95031).
Danach wird Abschnitt 14b.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE wie folgt geändert: „Soweit der Unternehmer Rechnungen mithilfe elektronischer oder computergestützter Kassensysteme oder Registrierkassen erteilt, ist es hinsichtlich der erteilten Rechnungen i. S. des § 33 UStDV ausreichend, wenn ein Doppel der Ausgangsrechnung (Kassenbeleg) aus den unveränderbaren digitalen Aufzeichnungen reproduziert werden kann, die auch die übrigen Anforderungen der GoBD (vgl. :001, NWB TAAAH-23416, BStBl 2019 I S. 1269) erfüllen, insbesondere die Vollständigkeit, Richtigkeit ...