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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Anwendung der durch das JStG 2020 geänderten Vorschriften des ErbStG
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Anwendung der durch das JStG 2020 geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für Erwerbe mit einer Steuerentstehung nach dem Stellung genommen (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden S. 973der Länder vom - S 3700, NWB CAAAH-94532, BStBl 2021 I S. 1837).
Die mit dem JStG 2020 (BGBl 2020 I S. 3096) geänderten Vorschriften des ErbStG sind auf Erwerbe anzuwenden, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach dem entsteht. In den gleich lautenden Erlassen äußern sich die obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der folgenden geänderten Regelungen: