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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Erbschaftsteuerliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch
(1) Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. (2) Dies gilt auch für den Fall, dass der fortsetzende Gesellschafter zugleich Erbe des ausgeschiedenen Gesellschafters ist (Bezug: § 12 Abs. 1 BewG; § 736 Abs. 1, § 738 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 1922, § 2301 BGB; § 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, § 12 Abs. 1 ErbStG).
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG gilt als Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall u. a. auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils eines Gesellschafte...