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BFH 13.07.2021 I R 6/18, StuB 23/2021 S. 969

Einkommensteuer | Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen

Zinsen aus Wandelanleihen führen gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 7, § 44 Abs. 5 Satz 1, § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2, § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG; § 191 AO).

Praxishinweise

(1) Nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG in der für die Streitjahre 2012 und 2013 geltenden Fassung sind im Inland beschränkt steuerpflichtig Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 (mit Ausnahme der Erträge aus Investmentanteilen i. S. des § 2 des Investmentsteuergesetzes), 2, 4, 6 und 9 EStG, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat oder wenn es sich um Fälle des...

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