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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 7 K 11111/17 EFG 2022 S. 61 Nr. 1

Gesetze: UmwStG 2006 § 2 Abs 4; UmwStG 2006 § 20 Abs 6; UmwStG 2006 § 24 Abs 4; UmwStG 2006 § 3 Abs 2; EStG 2009 § 15a Abs 4

Verlustverrechnung bei der Verschmelzung zweier Personengesellschaften

Leitsatz

Bei der Verschmelzung zweier Personengesellschaften kann der von der übertragenden Gesellschaft im Verschmelzungsjahr erzielte Verlust mit einem von der übernehmenden Gesellschaft erwirtschafteten Gewinn zum Zeitpunkt des steuerlichen Umwandlungsstichtags () nicht verrechnet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 7 Nr. 32
DStRE 2022 S. 973 Nr. 16
EFG 2022 S. 61 Nr. 1
GmbH-StB 2022 S. 120 Nr. 4
GAAAH-95585

Preis:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 17.10.2019 - 7 K 11111/17

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