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FG Köln Urteil v. - 11 K 1059/18

Gesetze: § 118 AO; § 20 Abs. 6 ErbStG

Schenkungsteuer

Zur Verwaltungsaktsqualität einer Unbedenklichkeitsbescheinigung i.S.v. § 20 Abs. 6 ErbStG

Leitsatz

Die einem Versicherungsunternehmen im Rahmen des § 20 Abs. 6 ErbStG zur Vermeidung der Haftung erteilte bzw. von diesem begehrte „Unbedenklichkeitsbescheinigung” ist kein Verwaltungsakt i.S.v. § 118 AO, da ihr der Regelungscharakter fehlt.

Fundstelle(n):
DStRE 2022 S. 1380 Nr. 22
ErbStB 2022 S. 37 Nr. 2
UVR 2022 S. 71 Nr. 3
JAAAH-95571

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FG Köln, Urteil v. 04.08.2021 - 11 K 1059/18

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