Kein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23
EStG bei Vermietung nur einzelner Räume eines Gebäudes lediglich an
einzelnen Tagen
Leitsatz
Der Gewinn aus der Veräußerung von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG in vollem
Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in den Jahren vor der Veräußerung wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich
an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 49 DStRE 2022 S. 93 Nr. 2 EFG 2022 S. 113 Nr. 2 EStB 2022 S. 149 Nr. 4 ErbStB 2022 S. 40 Nr. 2 GStB 2021 S. 454 Nr. 12 KÖSDI 2021 S. 22516 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2022 S. 358 ZAAAH-95570
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 27.05.2021 - 10 K 198/20
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