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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 8 vom Seite 2

Lohnsteuerliche Änderungen zum Jahreswechsel

Leonard Dorn

Die Lohnsteuer unterliegt ständigen Neuerungen. Nicht nur einzelne Höchstbeträge und Sachbezugswerte steigen jedes Jahr, auch die gesetzlichen Änderungen und auslaufenden Regelungen sind vielfältig. Dieser Beitrag gibt Auskunft zu den wesentlichen Änderungen, die im Laufe des Jahres 2021 in Kraft getreten sind. Übersichtlich dargestellt werden außerdem insbesondere die wichtigsten lohnsteuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel, z. B. zu den Themen Sachbezüge, Elektromobilität, betriebliche Altersvorsorge und Reisekosten.

I. Sachbezüge

1. Erhöhung der 44 € Freigrenze auf 50 €

Die Freigrenze von 44 € für Sachbezüge wird ab dem auf 50 € erhöht € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Bei der Grenze handelt es sich um eine monatliche Freigrenze. Ist die Summe der monatlichen Sachbezüge größer als 50 € (ab ), so sind alle Sachbezüge in dem betreffenden Monat zu besteuern. Hierbei kommt es auf den Zufluss an.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer Günther Glücklich (G) erhält am eine Flasche Neujahrswein im Wert von 45 € und am Pralinen im Wert von 15 € von seinem Arbeitgeber.

Sowohl bei dem Wein als auch den Pralinen handelt es sich um Sachbezüge. Da beide Sachbezüge zusammengerechnet den Wert von 50 ...

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