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Vorsteuervergütungsverfahren bei Schlussrechnungen mit Anzahlungsanteilen
Wie im Vorsteuervergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 UStG i. V. mit §§ 59 ff. UStDV bei Schlussrechnungen mit Anzahlungsanteilen zu verfahren ist, hat das beurteilt. Der BFH wird noch in der Nachinstanz (Az.: V B 56/21) final judizieren müssen.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Vergütung von Vorsteuerbeträgen an im Ausland ansässige Unternehmer erfolgt im Vorsteuervergütungsverfahren gem. § 18 Abs. 9 UStG i. V. mit §§ 59 ff. UStDV.
Hierbei sind in etwaigen Endrechnungen die auf bereits vereinnahmte Entgelte entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, so dass bei einer Schlussrechnung eine Vorsteuervergütung nur insoweit beansprucht werden kann, als diese sich auf bislang noch nicht abgerechnete Anteile bezieht.
II. Sachverhalt
Klägerin war eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft, deren Geschäftsgegenstand die Herstellung von Maschinen und Ähnlichem war. Im Juni 2018 stellte die Klägerin einen Antrag auf Vorsteuervergütung im besonderen Verfahren (§ 18 Abs. 9 UStG i. V. mit §§ 59 ff. UStDV) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2017. Bei den strittigen Rechnungen handelte es sich um im Oktober 2017 erteilte Schlussrechnungen, mit denen nach Berücksichtigung von bereits geleisteten Abschlagszahlungen noch eine Restzahlung abgerechne...