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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug für sog. Kochevent mit Arbeitnehmern
Die Vorsteuer aus den Kosten für ein weihnachtliches Kochen mit den Arbeitnehmern im Kochstudio ist nicht abziehbar, wenn die Kosten im Jahr 2015 pro Arbeitnehmer 110 € überstiegen haben. Der lohnsteuerliche Freibetrag des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist umsatzsteuerlich nur als Freigrenze zu verwenden. Das FG Hamburg folgt damit dem BMF.
Der [i]Gemeinsames Kochen im Kochstudio Kläger lud alle Arbeitnehmer der Geschäftsführung zu einem gemeinsamen Kochen im Kochstudio ein. Es nahmen 31 Arbeitnehmer teil, nachdem sich S. 115832 Arbeitnehmer angemeldet hatten. In den Kosten für das Kochen von insgesamt 4.664 € war eine Vorsteuer i. H. von ca. 745 € enthalten, die der Kläger geltend machte. Auf jeden angemeldeten Arbeitnehmer entfielen Kosten i. H. von 145 €.
Nach [i]Keine Aufmerksamkeit, da Freigrenze von 110 € überschritten dem FG wurde die Leistung des Kochstudios nicht für das Unternehme...