Corona | Verlängerung des Europäischen Beihilferahmens (BMWi)
Die Europäische Kommission hat am ihren Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) bis zum verlängert und erweitert.
Hintergrund: Zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie haben ihre beihilferechtliche Grundlage in dem Befristeten Rahmen der Europäischen Kommission. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe).
Der geänderte Beihilferahmen sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:
Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf € 2,3 Mio. (bislang € 1,8 Mio.) bzw. auf 345.000 € im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang 270.000 €) und auf € 290.000 € im Agrarsektor (bislang 225.000 €)
Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfe auf 12 Mio. € (bislang 10 Mio. €)
Verlängerung des Befristeten Rahmens bis (bislang Befristung bis )
Weitere Möglichkeiten zur Restrukturierung von Krediten
Einführung von zwei neuen Förderinstrumenten: „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ und „Liquiditätshilfen“.
Quelle: BMWi Pressemitteilung v. (JT)
Fundstelle(n):
NWB PAAAH-95235