Lohn | Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet (Verbraucherzentrale)
Seit dem kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden. Arbeitgeber können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen. Dies geht aus einer Meldung der Verbraucherzentrale hervor.
Hintergrund: Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass seit dem die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen von den Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von ihm auch schon vorher verlangt werden. Die Krankenkasse bekommt in der Regel innerhalb von drei Werktagen die Informationen auf den vereinbarten Vordrucken durch die Versicherten mitgeteilt.
Detaillierte Informationen zur eAU finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Quellen: Verbraucherzentrale, GKV Spitzenverband, KBV (JT)
Fundstelle(n):
UAAAH-95229