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Kapital von Personengesellschaften im Handels- und Steuerrecht
Die Bilanzierung des Eigenkapitals einer Personengesellschaft ist für die Praxis ein komplexes und relevantes Thema. Aus welchen Konten sich das Eigenkapital einer Personengesellschaft zusammensetzt und welche Konten dagegen Forderungen oder Verbindlichkeiten der Gesellschafter darstellen, ergibt sich aus handels- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen. In jedem Fall spielt der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft bei der Einordnung der Kapitalkonten eine große Rolle.
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Handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen
Aus [i]Regelungen des HGB den Vorschriften §§ 120 bis 122 HGB sowie §§ 167 bis 169 HGB ergeben sich die Regelungen für die Verteilung des Jahresergebnisses und der Entnahmerechte der Gesellschafter von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften. Daraus ergibt sich z.B., dass für Kommanditisten ein Kapitalkonto I zu führen ist, auf dem die Einlagen, die Entnahmen sowie die Gewinn- und Verlustanteile zu verbuchen sind. Das Kapitalkonto I stellt Eigenkapital dar. Über die Pflichteinlage hinausgehende Gewinnanteile werden auf dem Kapitalkonto II erfasst. Dieses stellt eine Verbindlichkeit gegenüber dem Ge...