Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt der Vorsteuervergütung bei Rechnungsberichtigung
; Wilo Salmson France, ECLI:EU:C:2021:870
Für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs nach ausgeführter Leistung muss der Leistungsempfänger im Besitz einer Rechnung sein. Der Vorsteueranspruch entsteht zwar im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung; zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug benötigt man aber eine Rechnung. Erfüllt dieses Rechnungsdokument nicht alle formellen Anforderungen, können falsche oder fehlende Rechnungsangaben noch mit Rückwirkung nachträglich berichtigt oder ergänzt werden. Der EuGH hat in seiner aktuellen Entscheidung v. in der Rs. Wilo Salmson France (C-80/20) die Folgefrage beantwortet, welcher der zutreffende Zeitpunkt für die Erstattung der Vorsteuer im Falle einer Berichtigung oder Ergänzung einer zunächst nicht ordnungsgemäßen Rechnung ist.
I. Leitsätze
1. Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung voraus.
2. Im Vorsteuervergütungsverfahren kann ein Erstattungsanspruch nur für den Zeitraum geltend gemacht werden, in dem der Steuerpflichtige erstmals im Besitz einer Rechnung ist, selbst wenn diese Rechnung später korrigiert oder berichtigt worden ist.
3. Der Vorsteuerabzug kann auch dann nicht in einem späteren Besteuerungszeitraum vorg...