Investmentsteuergesetz | Anträge auf Erteilung von Statusbescheinigungen (BZSt)
Anträge auf Erteilung von
Statusbescheinigungen sind ab dem nicht mehr nach Berlin, sondern
nach Bonn zu senden. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.
Danach sind Anträge von Investmentfonds, für die das BZSt die zuständige Finanzbehörde ist, an folgende Adresse zu senden:
Bundeszentralamt für
Steuern
Bereich Investmentsteuer
53225
Bonn
Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Digitalisierung der Anträge nun in Bonn.
Weitere Infos zum Thema hat das BZSt auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: BZSt online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
TAAAH-94924