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BFH 21.04.2021 XI R 12/19, StuB 22/2021 S. 912

Umsatzsteuer | Zur Kleinunternehmerregelung im Jahr der Neugründung und zur Steuerpflicht von Intensivpflegeleistungen einer GmbH

(1) In Kalenderjahren, in denen der Unternehmer sein Unternehmen beginnt, ist die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kalenderjahr i. S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG maßgeblich. (2) Intensivpflegeleistungen, die eine GmbH durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, einem examinierten Kranken- und Intensivpfleger, in Krankenhäusern ihrer Auftraggeberin ausführt, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlungsleistungen (Bezug: § 4, § 19 Abs. 3 Sätze 3 und 4 UStG).

Praxishinweise

Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG in der im Streitjahr 2012 gültigen Fassung wird die für Umsätze i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen...BStBl 1999 II S. 146

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