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Insolvenzrecht | Vorsätzliche Insolvenzverschleppung: Erfüllung des Tatbestands einer sittenwidrigen Schädigung (BGH)
Eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung kann darüber hinaus eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB verwirklichen, wenn die Geschäftsleitung in der „gutgemeinten“ Absicht agiert, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens so lange wie möglich hinauszuzögern.
Mit (NWB DAAAH-87178) gab der BGH die Voraussetzungen vor, unter welchen ein Geschäftsführer, gleichlaufend mit einer vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB von beteiligten Personenkreisen verwirklicht (und dadurch einen neuen, gesonderten Haftungskreis begründet).
Der Entscheidung des BGH liegt folgender Sachverhalt zugrunde (gekürzt):
Der Kläger beauftragte im Jahr 2015 eine GmbH, deren Geschäftsführer d...