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FG Münster 04.10.2021 8 Ko 326/21, BBK 23/2021 S. 1106

Steuerrecht | Kosten für Privatgutachten zur Widerlegung einer Nachkalkulation im Klageverfahren nicht erstattungsfähig

Die Kosten für ein Gutachten, das der Kläger im Finanzgerichtsverfahren hat erstellen lassen, um die Nachkalkulation des Außenprüfers zu widerlegen, ist im Fall eines Klageerfolgs nicht erstattungsfähig gem. § 139 Abs. 1 FGO. Gutachten über tatsächliche Fragen, für deren Beantwortung kein spezifisches Fachwissen erforderlich ist, sind nicht notwendig i. S. von § 139 Abs. 1 FGO. Es kommt nicht darauf an, ob das Privatgutachten den Ausgang des Klageverfahrens beeinflusst hat.

Geht [i]Gutachten ist bei Nachkalkulation nicht notwendig es um die Widerlegung einer Nachkalkulation, ist ein Gutachten nicht notwendig, um eine „Waffengleichheit“ zwischen den Prozessbeteiligten herzustellen. Zunächst hätte es sich angeboten, dass der Kläger eine Einschätzung des Finanzgerichts einholt, wie es die Nachkalkulation durch den Prüfer beurteilt und welche Schätzungsmethode es für zutre...

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