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Umsatzsteuer | Berichtigung der Umsatzsteuer nach unberechtigtem Umsatzsteuerausweis
Eine zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer, die an das Finanzamt nach § 14c Abs. 2 UStG abgeführt worden ist und die vom Rechnungsempfänger zu Unrecht als Vorsteuer geltend gemacht worden ist, ist nach Satz 5 der Vorschrift in dem Zeitpunkt zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung kommt es somit nicht an.
Im [i]Unberechtigter Steuerausweis und Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers Streitfall hatten H als Organträger und die L-AG als Organgesellschaft in den Jahren 2006 bis 2008 über nicht erbrachte Leistungen Rechnungen an die A-KG mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt. Die A-KG machte die Vorsteuer aus den Rechnungen geltend. Das für die A-KG zuständige Finanzamt versagte später aber den S. 1101Vorsteuerabzug, so dass die A-KG im Jahr 2010 die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlte. Im Septe...