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Online-Nachricht - Montag, 06.12.2021

Vorsteuervergütung bei formell fehlerhafter Rechnung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält eine Vorsteuervergütung auch dann für möglich, wenn die Rechnung formell fehlerhaft ist. Entscheidend ist, dass die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs erfüllt sind und dass die Rechnung nicht so mangelhaft ist, dass die materiellen Voraussetzungen nicht mehr überprüft werden können.

Hintergrund: Bezieht ein Unternehmer Leistungen im Ausland, kann er einen Vorsteuervergütungsantrag stellen. Die Vorsteuervergütung setzt u.a. voraus, dass der Unternehmer ordnungsgemäße Rechnungen vorlegen kann.

Sachverhalt: Die Klägerin war eine französische Unternehmerin, die in Rumänien Geräte einkaufte. Die rumänische Verkäuferin stellte ihr hierfür Umsatzsteuer in Rechnung. Die Klägerin beantragte bei der rumänischen Finanzverwaltung...