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Angemessene Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens an eine GmbH
Zinsaufwendungen einer GmbH für ein Darlehen, welches sie von ihrem Gesellschafter erhalten hat, sind steuerlich nur insoweit anzuerkennen, als der vereinbarte Zinssatz fremdüblich ist. Bei der Ermittlung des fremdüblichen Zinssatzes ist zu berücksichtigen, ob die Darlehensforderung des Gesellschafters besichert ist und ob das Gesellschafterdarlehen – wie im Regelfall – kraft Gesetzes nachrangig gegenüber den Forderungen Dritter ist. Bei fehlender Besicherung und gesetzlicher Nachrangigkeit kann sich demnach ein höherer fremdüblicher Zinssatz ergeben, der steuerlich anzuerkennen ist.
Hintergrund: Verträge zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter werden steuerlich anerkannt, soweit sie fremdüblich sind. Soweit sie nicht fremdüblich sind und es zu einer Vermögensmind...