LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 20 SO 308/18
Leitsatz
Leitsatz:
1. Zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten ("schlüssiges Konzept" i.S.d. Rechtsprechung des BSG), insbes. zur Nachfragekonkurrenz bei preisgünstigem Wohnraum (betr. Stadt Minden).
2. Bei einer Einstandsgemeinschaft, bei der ein Ehepartner Leistungen nach dem SGB XII bezieht, der andere seinen Bedarf vollständig aus eigenem Einkommen decken kann, sind bei der Ermittlung des Einkommensüberschusses des nicht selbst bedürftigen Partners als dessen Kosten der Unterkunft nur die sozialhilferechtlich angemessenen und nicht dessen tatsächliche anteilige Unterkunftskosten als eigener Bedarf in Ansatz zu bringen.
Fundstelle(n): BAAAH-94781
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 06.09.2021 - L 20 SO 308/18
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