Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 11 VS 56/20

Gesetze: § 80 SVG; § 81 Abs 1 SVG; § 81 Abs 4 S 2 SVG; § 15 S 1 KOVVfG; § 55 Abs 1 Nr 3 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Feststellung, ein bestimmtes Ereignis sei ein zu entschädigendes Ereignis, kann im Sozialen Entschädigungsrecht nicht zulässig begehrt und daher auch nicht isoliert festgestellt werden.

2. Wer vor seinem Antrag auf Versorgung Jahrzehnte verstreichen lässt, hat die Folgen der durch Zeitablauf bedingten Beweisnot zu tragen. Beweiserleichterung gibt es nur für kriegs- oder im vorliegenden Zusammenhang unfallbedingte Beweisnot, also im weitesten Sinne eine Beweisnot, die ihre Ursache gerade in dem geltend gemachten Ereignis hat. § 15 S 1 KOVVfG ist im Fall der durch Zeitablauf bedingten Beweisnot nicht oder allenfalls nur eingeschränkt anzuwenden.

Fundstelle(n):
JAAAH-94748

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.08.2021 - L 11 VS 56/20

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen