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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 SB 1856/20

Gesetze: SGG § 65a Abs. 3; SGG § 65a Abs. 7 S. 1; SGG § 134; ZPO § 130b

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch eine im schriftlichen Verfahren ergangene Gerichtsentscheidung, welche die beteiligten Berufsrichter im Rubrum anführt und von diesen qualifiziert elektronisch signiert wurde, ist nicht deswegen unwirksam bzw. als Nichtentscheidung anzusehen, weil am Ende des elektronischen Dokuments entgegen § 65a Abs. 7 SGG die Namen der Berufsrichter nicht erneut aufgeführt sind.

2. Zum Fehlen eines Zurückverweisungsgrundes nach § 159 SGG beim Vorliegen eines Formfehlers nach Ziff. 1.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAH-94747

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Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.09.2021 - L 8 SB 1856/20

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