Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Beitrag vom

Bilanzierung von Robotern als verkörperte künstlich intelligente Systeme

Dr. Michael Sixt

Um den Einsatz digitaler Technologien im Unternehmen mit den Zielen und der Strategie des Unternehmens in Einklang zu bringen, entwickeln Unternehmen eine Digitalisierungsstrategie. Aus dieser geht hervor, welche digitalen Technologien im Unternehmen für welchen Zweck zum Einsatz kommen sollen. Eine dieser Technologien, die in Zukunft an Bedeutung gewinnt, ist künstliche Intelligenz. Künstliche Intelligenz stellt eine spezielle Form der Software dar; sie kann auch als „verkörperte“ künstliche Intelligenz – in Form eines Roboters – vorliegen. Diese spezielle verkörperte Form künstlicher Intelligenz besteht aus einer Softwarekomponente und einer physischen Komponente.

Klassifizierung von Robotern als Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut

Roboter sind als Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut zu klassifizieren, da es sich bei Robotern um eine Sache i. S. d. § 90 BGB handelt, sie einer selbständigen Bewertung zugänglich und als Einzelheit greifbar sind, dem Betrieb einen Nutzen über einen längeren Zeitraum stiften sowie abgrenzbare Aufwendungen zur Erlangung eines Roboters in Form des Kaufpreises oder der Aufwendungen zur Herstellung entstehen. Ferner sind Roboter grundsätzlich selbständig ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen