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Bilanzierung von Robotern als verkörperte künstlich intelligente Systeme
Um den Einsatz digitaler Technologien im Unternehmen mit den Zielen und der Strategie des Unternehmens in Einklang zu bringen, entwickeln Unternehmen eine Digitalisierungsstrategie. Aus dieser geht hervor, welche digitalen Technologien im Unternehmen für welchen Zweck zum Einsatz kommen sollen. Eine dieser Technologien, die in Zukunft an Bedeutung gewinnt, ist künstliche Intelligenz. Künstliche Intelligenz stellt eine spezielle Form der Software dar; sie kann auch als „verkörperte“ künstliche Intelligenz – in Form eines Roboters – vorliegen. Diese spezielle verkörperte Form künstlicher Intelligenz besteht aus einer Softwarekomponente und einer physischen Komponente.
Klassifizierung von Robotern als Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut
Roboter sind als Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut zu klassifizieren, da es sich bei Robotern um eine Sache i. S. d. § 90 BGB handelt, sie einer selbständigen Bewertung zugänglich und als Einzelheit greifbar sind, dem Betrieb einen Nutzen über einen längeren Zeitraum stiften sowie abgrenzbare Aufwendungen zur Erlangung eines Roboters in Form des Kaufpreises oder der Aufwendungen zur Herstellung entstehen. Ferner sind Roboter grundsätzlich selbständig ...