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Steuerrecht | Erlass von Säumniszuschlägen bei pünktlichem Steuerzahler
Die Ablehnung eines Antrags, Säumniszuschläge zu erlassen, ist ermessensfehlerhaft, wenn es sich bei einer Gesamtschau unter Einbeziehung aller Steuern um einen pünktlichen Steuerzahler handelt und die Finanzbehörde nur einen Teilbereich der Abgaben betrachtet, in dem der Kläger wiederholt die dreitägige Schonfrist ausgenutzt hat.
Der Kläger hatte die Energiesteuer für April 2017 gut zwei Wochen zu spät bezahlt und beantragte nun den Erlass der Säumniszuschläge. Das Hauptzollamt lehnte dies mit der Begründung ab, der Kläger habe bereits 19-mal die dreitägige Schonfrist ausgenutzt und sei deshalb kein pünktlicher Steuerzahler, dem nur einmalig ein Versehen unterlaufen sei.
Dem [i]Berücksichtigung des gesamten steuerlichen Verhaltens widersprach das FG: Denn es sind alle Steuerzahlungen zu berücksichtigen. Nach einer Bescheinigung des Finanzamt...