Corona | Fristenübersicht für Härtefallhilfen (MWIDE NRW)
Eine Verlängerung der Antragsfrist
für die Härtefallhilfen wird derzeit geprüft. Bis dahin wird es technisch
weiterhin möglich sein, Anträge auch in den Ländern einzureichen, die aktuell
die Möglichkeit zur Antragstellung nur bis zum vorsehen. Hierauf
macht das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE NRW) aktuell
aufmerksam.
Hintergrund:Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen.
Eine Fristenübersicht inkl. Verlinkung der jeweiligen Bundesländer haben wir hier für Sie zusammengestellt (Stand v. ):
Lesen Sie im NWB Experten-Blog von Prof. Dr. Jahn "Update: Antrag auf Härtefallhilfe auch nach dem 15.11.21 möglich!"
Quelle: www.haertefallhilfen.de (JT)
Fundstelle(n):
PAAAH-94665