Corona | Fristenübersicht für Härtefallhilfen (MWIDE NRW)
Eine Verlängerung der Antragsfrist für die Härtefallhilfen wird derzeit geprüft. Bis dahin wird es technisch weiterhin möglich sein, Anträge auch in den Ländern einzureichen, die aktuell die Möglichkeit zur Antragstellung nur bis zum vorsehen. Hierauf macht das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE NRW) aktuell aufmerksam.
Hintergrund:Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen.
Eine Fristenübersicht inkl. Verlinkung der jeweiligen Bundesländer haben wir hier für Sie zusammengestellt (Stand v. ):
Lesen Sie im NWB Experten-Blog von Prof. Dr. Jahn "Update: Antrag auf Härtefallhilfe auch nach dem 15.11.21 möglich!"
Quelle: www.haertefallhilfen.de (JT)
Fundstelle(n):
PAAAH-94665