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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 65/15

Gesetze: EStG § 3 Nr. 32, EStG § 8 Abs. 2 S. 2, EStG § 8 Abs. 2 S. 3, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

Überlassung eines Dienstfahrzeugs an den Arbeitnehmer zur uneingeschränkten privaten Nutzung

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Sammelbeförderung

Leitsatz

1. Kann eine Nutzungserlaubnis eines betrieblichen Fahrzeugs zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers – auch für einzelne Monate – nicht festgestellt werden, kommt eine Besteuerung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht in Betracht.

2. Steht dem Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag, an dem er seine regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte zu, widerspricht die Zuschlagsregelung in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht deren Zweck, einen Ausgleich für abgezogene, aber tatsächlich nicht entstandene Erwerbsaufwendungen zu schaffen, soweit für Zwecke der Pauschalversteuerung die Entfernungspauschale in Ansatz gebracht wird.

3. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch uneingeschränkt für private Zwecke, kommt die Steuerbefreiung für eine unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel (§ 3 Nr. 32 EStG) nicht zur Anwendung.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 2/2022 S. 55
KÖSDI 2022 S. 22599 Nr. 2
NAAAH-94644

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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 14.07.2021 - 1 K 65/15

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