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FG Münster Beschluss v. - 8 Ko 326/21 EFG 2022 S. 59 Nr. 1

Gesetze: FGO § 139 Abs. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

Verfahren

Keine Erstattung von Aufwendungen für Privatgutachten

Leitsatz

1. Wenn in einem finanzgerichtlichen Verfahren, in welchem um Hinzuschätzungen zum wirtschaftlichen Umsatz gestritten wird, vom Kläger ein Gutachten über eine Nachkalkulation eingeholt wird, sind die Kosten hierfür nicht erstattungsfähig.

2. Privatgutachten sind nur ausnahmsweise erstattungsfähig, weil die Beteiligten die Einholung eines Gutachtens durch das Gericht anregen oder einen entsprechenden Beweisantrag stellen können.

3. Für die Anwendung verschiedener Schätzungsmethoden (z.B. einer Nachkalkulation oder Geldverkehrsrechnung) kann zudem ein gerichtseigener Prüfer herangezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 23/2021 S. 1106
EFG 2022 S. 59 Nr. 1
TAAAH-94642

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Beschluss v. 04.10.2021 - 8 Ko 326/21

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