Vorliegen einer gewerblichen Prägung bei doppelstöckigen
Personengesellschaften
Leitsatz
Sind bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft neben der Komplementär-GmbH auch die beiden Kommanditisten der Obergesellschaft
zur Geschäftsführung befugt, bewirkt dies die Verhinderung der gewerblichen Prägung der Obergesellschaft nach § 15 Abs. 3
Nr. 2 S. 1 EStG.
Fehlt es bereits am positiven Merkmal der Geschäftsführungsbefugnis der durch das Gesetz definierten Personen bei der Obergesellschaft
kommt es darauf, ob die Obergesellschaft originäre gewerbliche Einkünfte erzielt oder lediglich als Organ der Klägerin fungiert,
nicht mehr an.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 32 DStRE 2022 S. 1091 Nr. 18 KÖSDI 2022 S. 22597 Nr. 2 JAAAH-94641
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 30.06.2021 - 8 K 1573/18
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