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FG Köln Urteil v. - 5 K 2704/18 EFG 2022 S. 56 Nr. 1

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 5; GrEStG § 7 Abs. 1; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Immobilien

Zusammenführung von Flurstücken als grunderwerbsteuerlicher Tausch von Miteigentumsanteilen

Leitsatz

1. Wenn zwei Eigentümer von Wohnungseigentumsgemeinschaften mit unterschiedlichen Anteilen an drei Flurstücken beteiligt sind und diese Flurstücke in eine einzige Wohnungseigentumsgemeinschaft mit anders aufgeteiltem Bruchteilseigentum überführt werden sollen, liegt grunderwerbsteuerlich ein Tausch vor, denn jeder Teilhaber überträgt und erhält im Gegenzug nunmehr Bruchteile des anderen Teilhabers.

2. Im Grunderwerbsteuerrecht und somit im Falle eines Tausches wird grundsätzlich jeder Rechtsvorgang getrennt beurteilt und besteuert.

3. Dem Leistungsfähigkeitsgrundsatz kommt im Grunderwerbsteuerrecht keine prägende Bedeutung zu, weil die Besteuerung dort an einen Rechtsvorgang anknüpft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
EFG 2022 S. 56 Nr. 1
ErbStB 2022 S. 11 Nr. 1
IAAAH-94637

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FG Köln, Urteil v. 30.06.2021 - 5 K 2704/18

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