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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 404/20 EFG 2021 S. 1885 Nr. 22

Gesetze: EStG § 37 a; EStG § 3 Nr. 38; EStG § 4 Abs. 3; EStG § 4 Abs. 4

Anwendungsbereich der Pauschalbesteuerung nach § 37 a EStG

Leitsatz

  1. Der Anwendungsbereich der Pauschalbesteuerung nach § 37 a EStG beschränkt sich auf die private Inanspruchnahme von betrieblich erlangten Bonusprämien aus Kundenbindungsprogrammen (z.B. sog. Miles and more-Prämien) durch Arbeitnehmer bzw. den Betriebsinhaber. Sie erfasst somit die Verlagerung des Vorteils vom betrieblichen Bereich in die private Sphäre.

  2. Die Pauschalbesteuerung ersetzt nicht die Besteuerung des betrieblichen Vorteils, der durch die Gewährung der Bonusprämien entsteht, wenn diese für betriebliche Zwecke verwendet werden.

  3. Bei den Miles and more-Prämien aus Kundenbindungsprogrammen handelt es sich nicht um elektronisches Geld.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 39
DStRE 2022 S. 1307 Nr. 21
DStZ 2021 S. 879 Nr. 21
EFG 2021 S. 1885 Nr. 22
JAAAH-94628

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 13.07.2021 - 4 K 404/20

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