Steuerpflicht von Rentenzahlungen bei versehentlicher Rentenzahlung vor Beginn der maßgebenden Altersgrenze
Leitsatz
1) Es gehört zu den wesentlichen Merkmalen von Renten, die der Basisversorgung zuzuordnen sind, dass sie erst bei Erreichen
einer bestimmten Altersgrenze bzw. bei Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden.
2) Die Zuordnung einer Rente zur Basisversorgung und damit deren Steuerpflicht nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst.
aa EStG entfällt auch dann nicht, wenn die Rente infolge eines dem Versorgungsträger im Einzelfall unterlaufenen Fehlers bereits
kurz vor Vollendung der maßgebenden Altersgrenze ausgezahlt wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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