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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 16-21 | MoPeG: Handlungs- und Anpassungsbedarf durch das neue Personengesellschaftsrecht ab 2024

Die vielen gesetzlichen Änderungen durch das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts” (MoPeG) sind nicht nur für neu zu gründende, sondern auch für bereits bestehende Personengesellschaften relevant, so dass sich in vielen Konstellationen Handlungs- und Anpassungsbedarf ergibt. Für Anpassungen ist allerdings ausreichend Zeit: Mit wenigen Ausnahmen treten die Neuerungen erst am in Kraft.

Unser Thema des Monats ist jetzt das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts”. Freunde langer Wörter sprechen vom Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz. Wir bleiben lieber bei der Abkürzung MoPeG .

Die vielen gesetzlichen Änderungen, die auf den von einer Expertenkommission vorgelegten sog. Mauracher Entwurf zurückgehen, sind nicht nur für neu zu gründende, sondern auch für bereits bestehende Personengesellschaften relevant. In vielen Konstellationen ergibt sich ein Handlungs- und Anpassungsbedarf. Immerhin ist dafür ausreichend Zeit: Mit wenigen Ausnahmen treten die Neuerungen erst am in Kraft.

Kernstück der Reform ist eine umfassende Novellierung der Vorschriften zur Gesellschaft des bürgerlichen...

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