Forschungszulage | Gewährung von Forschungszulage nach dem FZulG (BMF)
Das BMF hat in einem 70-seitigen Schreiben zur Gewährung von Forschungszulage nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) Stellung genommen ( :007).
Hintergrund: Mit dem Forschungszulagengesetz (BGBl. I 2019 S. 2763) wurde eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Form einer Forschungszulage (FZul) eingeführt. Das Gesetz ist am in Kraft getreten und wurde zwischenzeitlich durch das Zweites Corona Steuerhilfegesetz, das JStG 2020 sowie das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz geändert.
Im ersten Teil des Schreibens ("Materiell-rechtliche Vorschriften") geht das BMF auf folgende Punkte ein:
Anspruchsberechtigung
Begünstigte FuE-Vorhaben
Förderfähige Aufwendungen
Bemessungsgrundlage
Höhe der FZul
Im zweiten Teil des Schreibens ("Verfahrensrechtliche Vorschriften") werden folgende Punkte erläutert:
Antragstellung
Bescheinigungsverfahren
Festsetzungsverfahren
Feststellungsverfahren
Anrechnungsverfahren
Weitere Verfahrensvorschriften
Der dritte Teil befasst sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung der FZul.
Im vierten Teil werden die beihilferechtlichen Vorgaben im FZulG erläutert.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Beachten Sie zu dem Thema unser voraussichtlich Ende des Jahres erscheinende Werk von Mohaupt/Uhlmann, Mit Forschung und Entwicklung Steuern senken, 1. Auflage 2021.
Fundstelle(n):
NWB RAAAH-94527