Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 671 505 (Streitpatent), das auf die internationale PCT-Anmeldung PCT/IB2004/002930, die am 9. September 2004 eingereicht und am 21. April 2005als WO 2005/036908 A1 offengelegt worden ist, zurückgeht. Das Streitpatent nimmt die Priorität der EP 03022457 vom 7. Oktober 2003 und der US 732745 vom 11. Dezember 2003 in Anspruch.
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