Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht
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Aktueller Stand:
: Gesetz im BGBl I S. 5250 verkündet
: Bundesrat
: 2./3. Lesung Bundestag
: 1. Lesung Bundestag
: BMF veröffentlicht Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes:
Um den Vorgaben des Unionsrechts Rechnung zu tragen, soll der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte auf den jeweils aktuellen Wert angepasst werden. Für das Jahr 2022 soll der Durchschnittssatz 9,5 % tragen.
Die in der Richtlinie (EU) 2021/1159 für bestimmte europäische Einrichtungen vorgesehene Entlastung von der Umsatzsteuer wird so weit wie unionsrechtlich möglich im Wege des Vergütungsverfahrens umgesetzt. Für Einfuhrfälle soll eine Steuerbefreiung eingeführt werden.
Quelle: Bundestag online (JT)
Nachrichten
Online-Nachricht v. 17.11.2021: Höhere Steuer für kleine landwirtschaftliche Betriebe (hib)
Online-Nachricht v. 16.11.2021: Kritik an Steueränderung für Landwirte (hib)
Online-Nachricht v. 08.11.2021: Steuerbelastung für viele Landwirte kann ab 2022 steigen (hib)
Online-Nachricht v. 29.10.2021: Durchschnittssatz für Pauschallandwirte 9,5 % (BMF)
Aufsätze
Hörster, Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht,
Potjans/Joost, Vorsteuerabzug bei Vorräten und Waren aufgrund der Änderung des § 24 UStG zum ,
Gesetzesmaterialien
Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses des Bundestages, BT-Drucks. 20/75 (Stand: )
Stellungnahme des Bundesrates, BR-Drucks. 776/21 (Stand v. )
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Stand v. )
Stellungnahmen
Bund deutscher Baumschulen e. V.
Deutsche Industrie- und Handelskammer
Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.
Fundstelle(n):
AAAAH-94430