Corona | Fristenübersicht für Endabrechnungen und Rückzahlungen (BMWi)
Die Endabrechnung der Neustarthilfe-Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, ist ab Ende November 2021 möglich. Eine Fristenübersicht für die jeweilige Endabrechnung und etwaig anfallende Rückzahlungen stellt das BMWi aktuell zur Verfügung.
Hintergrund: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende der Neustarthilfe und prüfende Dritte verpflichtet eine Endabrechnung zu erstellen. Seit dem wurde das Endabrechnungssystem zunächst für Direktantragssteller der Neustarthilfe, die einen Bescheid und den Vorschuss erhalten haben, freigeschaltet. Andere Wege (z. B. die Einreichung in Papierform oder per Mail) sind nicht möglich. Die Endabrechnung der Neustarthilfe-Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, ist ab Ende November 2021 über das Antragsportal antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.
Fristenübersicht für Endabrechnungen
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Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis
Juni 2021) Direktantragsteller: | ab bis |
Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis
Juni 2021) Antrag über prüfende Dritte: | ab Ende November bis |
Neustarthilfe
Plus (Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis
Dezember 2021) Direktantragteller: | Anfang 2022 bis |
Fristenübersicht für die etwaig anfallende Rückzahlungen
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Neustarthilfe Direktantragsteller | |
Neustarthilfe Plus (Juli bis Dezember und
Oktober bis Dezember 2021) Direktantragsteller |
Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen.
Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
Fundstelle(n):
QAAAH-94416