Online-Nachricht - Mittwoch, 10.11.2021

Corona | Korrektur der Endabrechnung Neustarthilfe (BMWi)

Bei fehlerhaften Angaben kann die Endabrechnung zurückgezogen werden und nochmals neu eingereicht werden. Hierauf weist aktuell das BMWi hin.

Hintergrund: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende der Neustarthilfe verpflichtet, bis eine Endabrechnung zu erstellen. Die Frist für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte ist der . Wurde der Antrag selbst direkt gestellt, ist die Einreichung über einen prüfenden Dritten nicht möglich. Wurde die Neustarthilfe über einen prüfenden Dritten beantragt, muss ein prüfender Dritter die Endabrechnung einreichen.

Das BMWi führt aktuell zur Korrektur der Endabrechnung der Neustarthilfe aus:

  • Die technische Funktion "Endabrechnung zurückziehen“ wird es voraussichtlich ab der Kalenderwoche 45 im Online-Portal geben.

  • Die Endabrechnung für den Zeitraum Januar-Juni 2021 kann durch Direktantragstellende seit dem zurückgezogen werden.

Quelle: Corona-Ticker BMWi onlineNachricht am um den zweiten Bulletpoint ergänzt (JT)

Fundstelle(n):
JAAAH-94385